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Zur Erhaltung des bestmöglichen Wirkungsgrades ihrer Heizungsanlage, sollten Sie sich dies durch eine regelmäßige Wartung sichern (mindestens einmal jährlich). Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Öl- oder Gasheizungsanlage, auch noch nach längerer Betriebsdauer, optimale Leistung erzielt.

Folgende Leistungen sichern Sie sich durch eine Wartungsvereinbarung:

- Reinigung des Kessels / Brenners und der nachgeschalteten Wärmetauscherflächen mindestens einmal jährlich

- Überprüfung der Wirtschaftlichkeit (Co² -Gehalt, CO-Gehalt, Wirkungsgrad, Rußbild, Abgastemperatur, Kaminzug) zweimal jährlich

- Erstellen eines Messprotokolls - Überprüfung  aller Thermostate, Sicherheitseinrichtungen auf Funktion, Störabschaltung, Sicherheitsabschaltung

-Kontrolle der Gas- bzw. Ölinstallation

- Überprüfung der Druckausdehnungsgefäße, Reinigung der Schmutzfänger, Überprüfung und Funktionskontrolle der Pumpen, Überprüfung sämtlicher Schieber und Ventile auf Gangbarkeit


Eventuell benötigte Ersatzteile werden gesondert berechnet. 

Im Pauschalpreis nicht eingeschlossen sind: Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden oder Störungen, sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen, deren Ursache der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und die durch folgende Punkte entstehen:

Fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Betriebsvorschrift; Beschädigung durch Fahrlässigkeit; falsch eingestellte Zeitschaltuhren, Schalter oder Thermostate; Mängel an Heizkesseln; Erneuerung und Reparatur der Brennkammer, defekte Sicherungen und Zuleitungen, fehlende oder falsche Stromzufuhr, Mangel an Brennstoff, alle Störungen, die durch Eingriffe Dritter bedingt sind 

 
Der Pauschalpreis für die Wartungsvereinbarung liegt beispielsweise bei einer 16 kW-Gas-Anlage bei 85,-- € (Kundendienst 1 mal jährlich) und bei 15 kW Öl-Anlage (Kundendienst 1 mal jährlich) bei 110,-- € jeweils zuzüglich gesetzlicher MWSt.